Freitag, 16.7.2021
Abwasserentgeltsatzung für Ortsgemeinden früherer Verbandsgemeinde wirksam

Die Satzung der Stadt Bad Kreuznach für die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinden der früheren Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg ist wirksam. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden. Ihr liege eine wirksame Zweckvereinbarung zwischen der früheren Verbandsgemeinde und der Stadt zugrunde.

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