Die Satzung der Stadt Bad Kreuznach für die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung in den Ortsgemeinden der früheren Verbandsgemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg ist wirksam. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden. Ihr liege eine wirksame Zweckvereinbarung zwischen der früheren Verbandsgemeinde und der Stadt zugrunde.
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