Auch wenn ein EU-Staat vorübergehend wieder an seinen Binnengrenzen kontrolliert, darf er einen dabei aufgegriffenen illegal eingereisten Drittstaatsangehörigen nicht unmittelbar abschieben. Laut EuGH muss er trotzdem die Rückführungsrichtlinie beachten und zunächst eine Rückkehrentscheidung erlassen.
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