Der Online-Konzern Meta hat bei der Einführung einer werbefreien Version von Facebook und Instagram im November deutsches Verbraucherschutzrecht verletzt. Das hat das OLG Düsseldorf festgestellt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale NRW. Sie hatte die Bestellbuttons für das werbefreie Abomodell für unzulässig gehalten.
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