Das Landgericht München I hat der Klage eines Umweltvereins gegen einen Automobilhersteller wegen irreführender Werbung stattgegeben. Der Hersteller hatte Fahrzeuge mit Abgaswerten in räumlicher Nähe zu dem Zusatz "WLTP" beworben, obwohl es sich um NEFZ-Werte handelte. Das LG hat ihm die streitgegenständliche Werbung nun untersagt.
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