Das Oberverwaltungsgericht Saarlouis hat einen Eilantrag auf Außervollzugsetzung der Corona-Regelungen zum "Saarland-Modell" zurückgewiesen. Dieses macht etwa den Besuch von Gaststätten oder kulturellen Veranstaltungen sowie bei einem erhöhten Infektionsgeschehen auch von Geschäften jenseits der Grundversorgung von einem negativen Test abhängig. Laut OVG ist dies bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden.
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