Montag, 7.6.2021
Urteile gegen Mitglieder der "Revolution Chemnitz" rechtskräftig

Das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden gegen zwei Mitglieder der rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung "Revolution Chemnitz" ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat weder Rechtsfehler des angefochtenen Urteils bei der Beweiswürdigung, der rechtlichen Bewertung noch der Strafzumessung gesehen und die Revisionen der beiden Angeklagten verworfen.

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