Donnerstag, 25.11.2021
"Inbox-Werbung" im Mail-Postfach nur mit Einwilligung zulässig

Das Einblenden von E-Mails ähnlichen Werbenachrichten im Posteingang eines kostenlosen E-Mail-Postfachs ("Inbox-Werbung") ist nur mit vorheriger Einwilligung der Empfänger zulässig. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Solche Werbeeinblendungen begründeten eine Verwechslungsgefahr, die dazu führen könne, dass ein Nutzer durch Anklicken gegen seinen Willen auf die entsprechende Internetseite weitergeleitet wird.

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