Mittwoch, 17.5.2023
Russischer Flughafenmitarbeiter verliert Zuverlässigkeitsfeststellung

Die Luftsicherheitsbehörde hat einem am Flughafen Köln/Bonn tätigen russischen Staatsbürger zu Recht die Zuverlässigkeitsfeststellung widerrufen, nachdem dieser militärische Güter in Deutschland beschafft und an russische Soldaten im Donbass geliefert hatte. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit den Eilantrag des bei einem Paketdienst beschäftigten Reserveoffiziers abgelehnt.

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