Montag, 1.3.2021
Schadenersatz für Immobilienkäufer darf wohl weiter geschätzt werden

Neue Wohneigentümer können Schadenersatz-Ansprüche gegen den Immobilienverkäufer wohl auch künftig in Höhe der schätzungsweise entstehenden Kosten geltend machen und müssen nicht selbst mit viel Geld in Vorleistung treten. Der V. Zivilsenat will in dieser Frage der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs treu bleiben – obwohl ein anderer BGH-Senat neuerdings einen eigenen Weg geht. Die Entscheidung soll am 12.03.2021 verkündet werden.

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