Heute hat das Bundesverfassungsgericht die Begründung seiner Eilentscheidung vom Januar zur Wiederholungswahl in Berlin veröffentlicht. Danach sei der Eilantrag mangels Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache unbegründet gewesen. Für eine Verfassungsbeschwerde zum BVerfG gegen landesverfassungsgerichtliche Wahlprüfungsentscheidungen sei regelmäßig kein Raum. Landesverfassungsgerichtliche Wahlprüfungsentscheidungen seien grundsätzlich unantastbar.
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