Freitag, 20.5.2022
Erwerbsminderungsrente bei Abschaffung des eigenen Pkw

Eine Versicherte hat Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie nicht mehr wegefähig ist. Schafft sie ihren Pkw ab, hat sie Anspruch auf die Rente wegen voller Erwerbsminderung, weil allein auf die tatsächlich zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Beförderungsmöglichkeiten abgestellt werden darf. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen mit nunmehr veröffentlichtem Urteil aus dem Jahr 2021 entschieden.

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