Wer in seiner Eigentumswohnung oder Mietwohnung eine steckerfertige Photovoltaik-Anlage ("Balkonkraftwerk") installieren will, soll es nach einem heute vom Bundesjustizministerium veröffentlichten Gesetzentwurf künftig einfacher haben. Solche Anlagen sollen in die Kataloge der sogenannten privilegierten baulichen Veränderung aufgenommen werden. Außerdem soll nach dem Entwurf die Durchführung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen erleichtert werden.
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