Für die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln gelten die gleichen Sicherheitsstandards wie für Waffen und Munition - befand das OVG Münster, nach eigenen Angaben als erstes Verwaltungsgericht überhaupt. Ein Jäger aus Duisburg darf seine Waffenerlaubnis daher behalten, schließlich habe er es nicht besser wissen können.
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