Mittwoch, 30.8.2023
Den Schlüssel zum Waffenschrank muss man so sicher aufbewahren wie die Waffe selbst
Für die Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln gelten die gleichen Sicherheitsstandards wie für Waffen und Munition - befand das OVG Münster, nach eigenen Angaben als erstes Verwaltungsgericht überhaupt. Ein Jäger aus Duisburg darf seine Waffenerlaubnis daher behalten, schließlich habe er es nicht besser wissen können.    Mehr lesen