Donnerstag, 3.3.2022
Steuerliche Entlastung für Vorsorgekosten bei steuerfreien EU-Auslandseinkünften

Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu einer Kranken- und Pflegeversicherung sind auch bei steuerfreien Gehältern und Renten aus dem EU-Ausland als Sonderausgaben absetzbar, wenn der Steuerpflichtige für die jeweilige Versicherung im Ausland keine steuerliche Entlastung erhält. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 28.10.2021 entschieden.

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