Freitag, 2.2.2024
Videoverhandlung: Richterbank auch ohne Zoom ordnungsgemäß besetzt

Ist bei einer Videoverhandlung die Richterbank nur in der Totalen zu sehen, ohne dass sich die Gesichter der Richter heranzoomen lassen, um ihre Unvoreingenommenheit zu prüfen, verletzt das laut BVerfG nicht das Recht auf den gesetzlichen Richter. Die Gerichtsbesetzung sei deshalb nicht fehlerhaft.

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