Freitag, 31.7.2020
Informationspflicht über Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten

Das Regierungspräsidium Freiburg muss dem Naturschutzbund Baden-Württemberg Aufzeichnungen der letzten drei Jahre über die berufliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb der im Regierungsbezirk Freiburg gelegenen Naturschutzgebiete zur Verfügung stellen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 13.07.2020.

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