Dienstag, 16.3.2021
Kein Vertrieb von CBD-Produkten ohne Prüfung

Lebensmittel, die Cannabidiol (CBD) enthalten, dürfen nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin nur vertrieben werden, wenn sie entsprechend der Novel-Food-Verordnung zugelassen wurden und dazu in einer von der EU erstellten Liste als neuartige Lebensmittel aufgenommen worden sind. Diese Voraussetzungen lagen im konkreten Fall nicht vor, so dass das VG einen gegen ein Vertriebsverbot gerichteten Eilantrag abwies.

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