Donnerstag, 23.6.2022
Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" sittenwidrig

Die (Unter-)Vermietung von Wohnraum "pro Matratze" ist sittenwidrig und damit nichtig. Dies stellt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main klar. Die beabsichtigte Klage eines Pächters nach fristloser Kündigung des Pachtvertrags über Wohngebäude auf Schadenersatz unter anderem wegen aus einer solchen Vermietung entgangener Einnahmen habe keine Erfolgsaussicht. Der Pächter könne daher keine Prozesskostenhilfe für die Klage verlangen.

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