Freitag, 26.1.2024
Mindestlohn: Keine einseitige Umstellung von Urlaubsgeld auf monatliche Zahlungen

Ein Arbeitgeber kann das Urlaubsgeld nicht einseitig von einer bisher jährlichen Einmalzahlung auf monatliche Zahlungen umstellen, damit der Mindestlohn erreicht wird. Die Regel, wonach ein Schuldner "im Zweifel" früher zahlen darf, hilft dem Arbeitgeber laut LAG Baden-Württemberg nicht weiter.

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