Donnerstag, 18.8.2022
Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin nur von Anwohnern angreifbar

Nur Anwohner können sich im Land Berlin gegen die Umbenennung einer Straße wehren. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage eines Mannes abgewiesen, der sich gegen die beabsichtigte Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin-Mitte gewandt hatte, ohne dort zu wohnen. Eine Verletzung verfassungsrechtlich geschützter Rechte könne lediglich durch Anwohner geltend gemacht werden, so das Gericht. Der Kläger sei mithin nicht klagebefugt.

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