Donnerstag, 14.3.2024
Landtag muss Liste mit Gutachten für Fraktionen nicht herausgeben

Der Schleswig-Holsteinische Landtag muss einem Bürger keine Liste Gutachten herausgeben, die der Wissenschaftliche Dienst für Fraktionen erstellt hat. Das OVG Schleswig bestätigte in zweiter Runde, dass die Ausnahme vom Transparenzgebot für parlamentarische Aufgaben einen Anspruch darauf ausschließt.

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