Donnerstag, 11.3.2021
Steuerbarer Wertverlust von Aktien nicht schon bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Bei Insolvenz einer Aktiengesellschaft entsteht für den Aktionär erst dann ein steuerbarer Verlust, wenn er aufgrund des rechtlichen Untergangs seines Mitgliedschaftsrechts oder der Ausbuchung der Aktien aus dem Depot einen endgültigen Rechtsverlust erleidet. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat in dieser Hinsicht noch keine Bedeutung. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.11.2020 entschieden.

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