Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hält die strafprozessualen Regelungen zur kleinen Online-Durchsuchung und Quellen- Telekommunikationsüberwachung für verfassungswidrig. Sie verletzten das IT-Grundrecht und die Pressefreiheit, heißt es in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundesverfassungsgericht.
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