Mehrere Grundstückseigentümer sind mit ihrer Klage gegen die Nutzung eines benachbarten Sportplatzes im Landkreis Ahrweiler gescheitert. Das Verwaltungsgericht Koblenz verwies unter anderem auf ein Schallschutzgutachten, nach dem vom genehmigten Vorhaben keine unzumutbaren Geräuschimmissionen ausgehen. Einzelne Richtwertüberschreitungen seien den Nachbarn aufgrund der für Altanlagen vorhandenen Sonderregelungen zumutbar. Der Sportplatz wird bereits seit 1950 betrieben.
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