Montag, 29.7.2024
Drittstaatsangehörige: 10 Jahre Wohnsitz als Voraussetzung für Sozialhilfe zu lang

Sozialhilfe für langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass sie mindestens zehn Jahre in einem EU-Staat gewohnt haben. Denn dabei handelt es sich laut EuGH um eine nicht gerechtfertigte mittelbare Diskriminierung.

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