Donnerstag, 26.10.2023
E-Scooter: Köln kann von TIER keine pauschale Jahresgebühr verlangen

Köln darf von Betreibern von E-Scootern Sondernutzungsgebühren für den Zeitraum verlangen, in dem diese ihre Mietroller im öffentlichen Straßenraum abstellen. Die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr erachtet das OVG Münster dagegen für rechtswidrig.

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