Deutschland hat wegen Verstößen gegen EU-Naturschutzrecht eine Niederlage vor dem EuGH erlitten. Die Bundesrepublik habe eine Reihe von Gebieten nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen und nicht die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festgelegt, entschieden die Richterinnen und Richter in Luxemburg.
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