Das Bundesjustizministerium will die Digitalisierung der Justiz vorantreiben. Dazu hat es am Mittwoch einen Referentenentwurf veröffentlicht. Die Neuregelung sieht den Wegfall bislang erforderlicher Unterschriften vor, einen leichteren Umstieg auf die E-Akte und weitere Einsatzmöglichkeiten für Videoverhandlungen.
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