Dienstag, 5.7.2022
Darlegungslast eines Reiseveranstalters für angemessene Entschädigung

Ein Reiseunternehmen muss seinen Anspruch auf angemessene pauschale Entschädigung bei Rücktritt vor Reisebeginn auch dann hinreichend darlegen, wenn es die Leistungen von einem Kooperationspartner bezieht. Der bloße Verweis auf eine Zusammenarbeit und die dafür vorgesehenen pauschalen Stornogebühren ist laut Bundesgerichtshof unzureichend. Dies gehe zulasten des Veranstalters.

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Mittwoch, 28.10.2020
Reisepreis trotz Corona innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung zurückzuerstatten

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass ein Reiseveranstalter verschuldensunabhängig in Zahlungsverzug gerät, wenn er dem Kunden die von ihm angezahlten Reisekosten nicht innerhalb von 14 Tagen nach Stornierung zurückzahlt. Nach der rechtskräftigen Entscheidung gilt dies auch in der Corona-Krise. Die "freiwillige Gutschein-Lösung" berechtige nicht dazu, zulasten des Kunden die Rückzahlungspflicht auszusetzen.

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