Mittwoch, 28.6.2023
Unwirksamkeit der Antisemitismus-Kündigung gegen DW-Redakteurin bestätigt

Die Kündigung einer "Middle East"-Redakteurin der Deutschen Welle, der frühere antisemitische und israelfeindliche Veröffentlichungen für einen arabischen Sender vorgeworfen wurden, ist unwirksam. Es bestehe kein verhaltensbedingter Kündigungsgrund und die Personalratsanhörung sei bewusst falsch erfolgt, begründete das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg seine Entscheidung.

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