Dienstag, 22.8.2023
Rundfunkbeitragspflicht auch bei "schlechten Programminhalten"

Gegen die Rundfunkbeitragspflicht kann nicht eingewandt werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk wegen mangelnder Programm- und Meinungsvielfalt seinen verfassungsmäßigen Funktionsauftrag verfehle. Dies hat kürzlich der VGH München entschieden, der jetzt die Begründung veröffentlichte.

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