Mittwoch, 27.1.2021
Mangelnde Impfkapazitäten: Heimbewohner gehen vor

Ein 83-Jähriger hat derzeit mangels ausreichender Impfstoffkapazitäten keinen Anspruch auf eine unverzügliche Corona-Schutzimpfung. Zwar bestehe höchste Impfpriorität, so das Verwaltungsgericht Hannover. Bewohner von Alten- und Pflegeheimen, die derselben Impfgruppe angehörten, dürften aber dennoch vorrangig geimpft werden. Da für diese ein deutlich erhöhtes Risiko bestehe, sich mit dem Coronavirus zu infizieren und an COVID-19 zu versterben, sei dies sachlich gerechtfertigt.

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