Dienstag, 18.7.2023
Verfassungsfeindliche Chatnachrichten können Polizeikarriere entgegenstehen

Ein Bewerber für die Polizei, der in privaten Chatnachrichten verfassungsfeindliche Symbole empfangen und versendet hat, darf wegen fehlender charakterlicher Eignung abgelehnt werden. Das gilt laut Verwaltungsgericht Berlin insbesondere dann, wenn keine Reflektion und Distanzierung des Bewerbers von seinem Verhalten erkennbar ist. 

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