Wer nach einer Phishing-Nachricht mittels mehrstufiger Verifizierung die temporäre Erhöhung seines Überweisungslimits und Überweisungen freigibt, handelt laut OLG Frankfurt am Main grob fahrlässig. Die Bank müsse dem Kunden, hier ein Anwalt und Steuerberater, den überwiesenen Betrag dann nicht zurückerstatten.
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