Bewohner einer Pflegewohngemeinschaft können die Aufwendungen für ihre Unterbringung als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Allein ausschlaggebend ist laut BFH, dass die Pflege-WG demselben Zweck dient wie ein Heim - also Alte und Pflegebedürftige aufzunehmen und zu pflegen.
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