Montag, 29.7.2024
Wohnungsfotos für Makler-Exposé: Nicht ohne Einwilligung der Mieter

Ein Makler macht sich schadensersatzpflichtig, wenn er Fotos einer Immobilie für ein Exposé verwendet, ohne über eine Einwilligung der Bewohner zu verfügen. Anders liegt der Fall laut LG Frankenthal aber dann, wenn die Bewohner ihn selbst hereingebeten haben, damit er die Aufnahmen machen kann.

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