Freitag, 9.8.2024
"River-Parole" darf im Einzelfall bei Versammlungen verboten werden

Seit dem Gaza-Krieg hat die Parole "From the river to the sea" Konjunktur – vor allem auf Versammlungen, die sich gegen das Vorgehen Israels richten. Auf einer für den 10. August in München angekündigten Versammlung aber darf sie nicht verwendet werden. Der Beschluss des VGH München ist unanfechtbar.

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