Der EuGH hat ein wesentliches Element des Systems zur Nutzereinwilligung bei Echtzeit-Auktionen um Werbeplätze ("Real Time Bidding") auf Internetseiten, den "TC-String" zur Übermittlung der Einwilligung, als personenbezogenes Datum eingestuft. Das könnte für die Branche erhebliche Folgen haben.
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