Für Verbraucher muss bei Online-Bestellungen (hier: Hotelbuchung) allein anhand der Formulierung auf der Schaltfläche klar sein, dass sie durch Anklicken eine Zahlungsverpflichtung auslösen, damit ein Vertrag zustande kommt. Dies hat der Europäische Gerichtshof am 07.04.2022 entschieden. In dem Ausgangsstreit der Internet-Plattform Booking.com muss das Amtsgericht Bottrop nun klären, ob die Formulierung "Buchung abschließen" dafür ausreicht.
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