Montag, 8.7.2024
Niqab am Steuer nicht generell ausgeschlossen

Muslimische Frauen, die einen Gesichtsschleier auch beim Führen eines Kfz tragen wollen, können eine Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer beantragen. Einen Anspruch auf die Ausnahmegenehmigung haben sie nicht – wohl aber auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung, sagt das OVG Münster.

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Donnerstag, 16.5.2024
Hamburg verbietet Gesichtsverhüllung an Schulen

Verschleierung im Unterricht ist in Hamburg künftig nicht mehr erlaubt. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen zur Änderung des Schulgesetzes wurde am Mittwoch in der Bürgerschaft mit Zustimmung der CDU- und AfD-Fraktionen angenommen. Nur die Linke-Fraktion stimmte dagegen.

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Freitag, 28.7.2023
Verhüllungsverbot: Kein muslimischer Gesichtsschleier beim Autofahren

Eine Muslimin muss ihren Gesichtsschleier (Niqab) beim Autofahren ablegen. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße wies die Klage der Frau auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot der Straßenverkehrsordnung ab. Eine schwerwiegende Grundrechtsverletzung sei nicht gegeben.

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