Montag, 18.9.2023
Högel-Morde: Rente für Hinterbliebene erst ab 2010 - wegen Verjährung

An­ge­hö­ri­ge eines Op­fers des als "To­des­pfle­ger" be­kannt ge­wor­de­nen Niels H. haben An­spruch auf eine Hin­ter­blie­be­nen­ren­te – al­ler­dings erst ab 2010. An­sprü­che für Zeit­räu­me davor sind ver­jährt. Hier­auf darf sich die Ver­wal­tung auch be­ru­fen. Das LSG Nie­der­sach­sen-Bre­men sieht kei­nen Rechts­miss­brauch.

Mehr lesen