Dienstag, 11.8.2020
BGH stärkt Mieterrechte gegen Modernisierungskosten

Erneuern Vermieter noch funktionstüchtige, aber schon in die Jahre gekommene Bauteile und Einrichtungen, dürfen sie dem Mieter nicht die vollen Kosten auferlegen. Vor einer Mieterhöhung müsse der Anteil herausgerechnet werden, der der Instandhaltung dient, entschied der Bundesgerichtshof. Sonst würde Vermietern ermöglicht, ohnehin bald anfallende Kosten “durch geschicktes Vorgehen" als Modernisierung auszugeben und auf den Mieter abzuwälzen.

Mehr lesen