Montag, 29.7.2024
EU-Richtlinie nicht umgesetzt: Trotzdem kein Studentenvisum bei Missbrauch

Ein missbräuchlich beantragtes Studentenvisum kann abgelehnt werden, auch wenn die dazu in der einschlägigen EU-Richtlinie geregelte Befugnis nicht umgesetzt worden ist. Denn das Missbrauchsverbot als allgemeiner Grundsatz des EU-Rechts müsse nicht erst umgesetzt werden, so der EuGH.

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