Donnerstag, 27.2.2025
Auch Minderjährige können Chancen-Aufenthaltsrecht beanspruchen
Das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht setzt weder die Volljährigkeit des Ausländers oder der Ausländerin voraus noch ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik, wenn er bzw. sie noch keine 16 Jahre alt ist.  Mehr lesen