Dienstag, 23.5.2023
Meniskusschaden bei Profifußballer als Berufskrankheit anzuerkennen

Meniskusschäden bei einem Profifußballer, der mehrere Jahre als Profi gespielt hat, sind als Berufskrankheit anzuerkennen. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden. Das für eine Anerkennung erforderliche Maß der Belastung sei hier erfüllt. Eine Anerkennung als Berufskrankheit werde auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass ein Meniskusschaden nur an einem Kniegelenk auftritt.

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