Montag, 3.5.2021
Flucht aus auch materiellen Gründen führt nicht automatisch zu Leistungskürzung

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat seine Rechtsprechung zur Beurteilung des Einreisemotivs von Asylbewerbern präzisiert und damit die Rechte von Flüchtlingen gestärkt. Wenn die Einreise aufgrund einer unabweisbaren materiellen Notlage erfolge, könnten staatliche Leistungen zwar ebenfalls ein Motiv sein. Dies müsse jedoch nicht immer derart prägend sein, dass daraus eine Leistungseinschränkung folge.

Mehr lesen