Hans-Georg Maaßen wird zunächst nicht aus der CDU ausgeschlossen. Der Beschlusstenor, der
beck-aktuell vorliegt, gibt dem Anwalt und Ex-Bundesverfassungsschutzpräsidenten seine Rechte als Parteimitglied zurück. Die Gründe des Beschlusses, die den Parteien des Ausschlussverfahrens noch nicht bekannt sind, könnten politisch heikel ausfallen.
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