Donnerstag, 22.2.2024
Zurückgewiesener Ausländer: Airline trägt Kosten für Aufenthalt und Rückflug

Ein Unternehmen, das einen Asylsuchenden nach Deutschland befördert, muss die Kosten tragen, die bei seiner Zurückweisung anfallen. Die Haftung ist laut BVerwG nicht durch einen "Standard" der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation begrenzt. Dieser sei nicht in deutsches Recht umgesetzt.

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