Montag, 22.5.2023
Generelle Zustimmung der Gleichstellungsbeauftragten zu Befristung eines Lehrer-Arbeitsvertrags genügt

Für die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten an der Befristung eines Arbeitsvertrags einer Lehrkraft reicht es aus, wenn eine generelle Zustimmung erteilt worden ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden. Allein die fehlende Unterrichtung der Gleichstellungsbeauftragten über die Befristung stehe der Wirksamkeit der Befristung angesichts der generellen Zustimmung nicht entgegen. Das LAG hat die Revision zugelassen.

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