Freitag, 29.9.2023
Dieselklagen: Zivilgerichte müssen Verwaltungsprozess gegen das KBA nicht abwarten

Zivilgerichte müssen Verfahren von Autoherstellern vor den Verwaltungsgerichten gegen das Kraftfahrtbundesamt (KBA) nicht abwarten, wenn Käufer von manipulierten Dieselfahrzeugen klagen. Das hat der BGH entschieden und eine "Vorgreiflichkeit" des verwaltungsrechtlichen Verfahrens mangels Identität der Beteiligten verneint. Das OLG Dresden hatte das Verfahren ausgesetzt.

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